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für Eltern
Die Schulaufnahme zum Schuljahr 2011/12 (Rechtsstand vom 1.8.2010)
Informationsabend für die Eltern:
Am Donnerstag, den 26. Januar 2012, um 19.00 Uhr, in der Aula der Volksschule Marktleugast.
Um bei der Schuleinschreibung unnötige Wartezeiten zu verhindern, möchte ich Sie bitten, den Erfassungsbogen ausgefüllt zum Info-Abend mitzubringen, oder der Schulleitung bis
spätestens 13.01.2012 zukommen zu lassen.
Für das kommende Schuljahr 2012/13 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:
Schuleinschreibung an der Grundschule Marktleugast:
Montag, 26.01.2012
Informationen zum Ablauf und den genauen Zeitpunkt erhalten Sie in schriftlicher Form.
Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2005 geboren wurden können auf schriftlichen Elternantrag aufgenommen werden.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums:
www.km.bayern.de
Was sind die Aufnahmebedingungen?
In der Grundschule Marktleugast können nur Kinder angemeldet werden, deren Eltern am Tag der Einschreibung im Sprengel der Schule wohnen.
Eltern, die nach der Schuleinschreibung in den Sprengel ziehen, bitten wir, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.
Die Einschreibung erfolgt für diese Kinder aber noch an der Sprengelschule des "alten Wohnsitzes".
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schulaufnahme haben, so kommen Sie bitte baldmöglichst auf uns zu.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht. Zur Aufnahme melden die Eltern ihre Kinder an bestimmten Tagen in der Schule an. (Wir schreiben alle Eltern persönlich an.)
Was muss ich bei der Aufnahme besonders beachten?
Mit sechs Jahren gilt ein normal entwickeltes Kind als schulfähig, d. h. es ist körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Kinder können auch vorzeitig (auf Antrag) aufgenommen werden. Dies gilt für Kinder, die nach dem Stichtag, spätestens aber am 31. Dezember sechs Jahre alt werden. Dazu müssen die Eltern bei der Schuleinschreibung einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme stellen.
Kinder können auch zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.
Was braucht das Kind zum Schulanfang?
Zunächst nichts. Eine Aufstellung darüber, welche Materialien für den Unterricht benötigt werden, gibt es am ersten Elternabend. Der wird meist im Juni/Juli abgehalten.
Schulwegtraining:
Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab.
Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam und üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann.
Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
Welche Bildungsschwerpunkte werden in dieser Schulart gesetzt?
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt, sondern auch das soziale Verhalten, die schöpferische Kraft, die Wahrnehmungs- und die Ausdrucksfähigkeit der Kinder gefördert.
Um möglichst jedem Schüler gerecht zu werden, gibt es neben dem Unterricht vor der ganzen Klasse auch Formen der Einzel-, Partner- und der Gruppenarbeit sowie Formen selbständigen Lernens.
In der ersten und zweiten Jahrgangsstufe findet der sogenannte grundlegende Unterricht statt: In der 1. und 2. Klasse gibt es einen Block von 16 Unterrichtsstunden, in denen die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat-uns Sachunterricht, Musik- und Bewegungserziehung und Kunsterziehung zusammengefasst sind. Der Lehrer erteilt in diesen Fächern keinen nach dem Stundenplan festgelegten Fachunterricht im Stundenrhythmus. Vielmehr geht er in kleineren Zeiteinheiten vor und wechselt dabei zwischen den einzelnen Fächern ab.
Beim Unterricht in der 1. Klasse geht es vor allem darum, die Freude der Kinder am Lernen zu erhalten und zu fördern. Deshalb werden im Anfangsunterricht auch spielerische Tätigkeiten und Lernweisen aus dem Kindergarten aufgegriffen.
In einer Grundschulklasse wird der Unterricht meist nach dem Klassenlehrerprinzip, d.h. von einem Lehrer bzw. einer Lehrerin erteilt, denn es kommt Kindern in diesem Alter entgegen, wenn sie es in ihrer neuen Umgebung nicht mit einer Vielzahl von Fachlehrern zu tun haben, sondern sich auf eine Person konzentrieren können.
Die ersten Noten gibt es im Jahreszeugnis der 2. Klasse; vorher erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisberichte über ihr Sozial-, Lern- und Leistungsverhalten.
Welche Abschlüsse erhalte ich hier?
Die Grundschule verleiht keine Abschlüsse. In der vierten Klasse wird Anfang Mai für jedes Kind ein Übertrittszeugnis ausgestellt, in dem festgestellt wird, für welche Schulart es geeignet ist.
Welche Schulen kann ich nach der Grundschule besuchen?